Ein paar Quadratmeter für ein Zelt, ein einfaches Klo, kein Strom, keine Dusche. Ein Trekkingplatz klingt zunächst nach der simpelsten touristischen Infrastruktur überhaupt. Tatsächlich steckt dahinter mehr Organisation, als man einem Stück Waldboden ansieht.

Die Pfalz zeigt, dass es funktionieren kann. Dort gibt es inzwischen 15 offizielle Trekkingplätze. Übernachten ist auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt, gebucht wird vorab, pro Platz gibt es nur wenige Zeltstellen. Im Schwarzwald existiert ein ähnliches Modell mit buchbaren Camps in Naturpark- und Nationalparkregionen.

Ein legaler Platz löst mehrere Konflikte gleichzeitig

Wer wild zeltet, sucht häufig nicht den klassischen Campingplatz, sondern Ruhe und eine Etappe mitten in einer längeren Tour. Verbote allein beseitigen dieses Bedürfnis nicht. Ein Trekkingplatz kann Besucher auf robuste Flächen lenken, die Zahl der Übernachtenden begrenzen und Regeln zu Müll, Feuer und Aufenthaltsdauer durchsetzen.

Aus Naturschutzsicht ist genau diese Lenkung der interessante Punkt: Nicht jeder sucht sich selbst eine Lichtung, sondern wenige definierte Stellen tragen die Nutzung.

Warum baut dann nicht jeder Landkreis zehn davon?

Weil ein Platz nicht nur aus Boden besteht. Eigentümer müssen zustimmen, Naturschutz- und Waldrecht müssen passen, Wasser- und Brandschutzfragen geklärt werden. Es braucht ein Buchungssystem oder eine andere Zugangskontrolle, regelmäßige Kontrolle, Abfall- und Toilettenkonzept sowie eine Lösung für Gefahrenbäume und Rettungswege.

Hinzu kommt die Lage. Ein Platz direkt am Parkplatz ist kaum Trekking. Ein Platz tief im Wald muss trotzdem so organisiert sein, dass Rettung und Kontrolle möglich bleiben.

Schutzgebiete zeigen die Grenzen

In der Sächsischen Schweiz gelten für Freiübernachten sehr spezielle Regeln. Im Nationalpark ist es grundsätzlich verboten; eine begrenzte Ausnahme besteht für Kletterer an ausgewiesenen Boofen und außerhalb einer Sperrzeit. Das zeigt, dass touristisches Interesse nicht automatisch Vorrang vor dem Schutzzweck hat.

Eine öffentliche Frage statt eines Bauchgefühls

Für Regionen ohne Trekkingplätze wäre eine sachliche Anfrage naheliegend: Wurde ein solches Angebot geprüft? Welche rechtlichen oder naturschutzfachlichen Gründe sprechen dagegen? Gibt es bekannte Probleme mit illegalem Zelten? Welche Flächen wären grundsätzlich geeignet?

Die Antworten wären spannender als die pauschale Behauptung, Deutschland sei „zu streng“. Manchmal fehlt tatsächlich die Fläche, manchmal das Geld, manchmal schlicht ein Betreiber.

Beispiele 2026Pfalz: 15 offizielle Plätze. Schwarzwald: mehrere buchbare Trekking-Camps. Sächsische Schweiz: stark begrenzte Sonderregeln fürs Freiübernachten. Ein bundesweit einheitliches Modell gibt es nicht.

Vielleicht liegt genau darin eine Chance: legale Plätze nicht als Campingplätze light zu denken, sondern als Infrastruktur für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.