Wenn der Waldbrandgefahrenindex auf 5 springt, erwarten viele automatisch eine Schranke am Waldeingang. So funktioniert das System nicht.

Der Deutsche Wetterdienst berechnet den Waldbrandgefahrenindex und stellt damit eine fachliche Grundlage bereit. In seiner eigenen Dokumentation weist der DWD darauf hin, dass Waldbrandwarnungen nicht in seiner Zuständigkeit liegen. Der Index dient den verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung.

Der Bund setzt den Rahmen, die Länder regeln die Details

§ 14 Bundeswaldgesetz erlaubt das Betreten des Waldes grundsätzlich zur Erholung. Im selben Paragraphen steht aber auch, dass die Länder Einzelheiten regeln und das Betreten aus wichtigen Gründen einschränken können – etwa zum Forstschutz oder zum Schutz der Besucher.

Welche Behörde eine konkrete Sperrung anordnet und wie sie bekannt gemacht wird, ergibt sich deshalb aus dem jeweiligen Landesrecht. Je nach Bundesland können Forstbehörden, Kreise, Kommunen oder andere zuständige Stellen eine Rolle spielen. Waldbesitzer und Betreiber können zusätzlich eigene Flächen oder Einrichtungen sichern, soweit das jeweilige Recht dies vorsieht.

Feuerstelle gesperrt heißt nicht Wald gesperrt

Auch die Maßnahme selbst kann sehr unterschiedlich aussehen. Ein Trekkingplatz kann seine Feuerstelle schließen und den Übernachtungsplatz geöffnet lassen. Eine Kommune kann Grillplätze sperren. In einer besonderen Lage kann der Zugang zu bestimmten Waldflächen eingeschränkt werden.

Darum ist es falsch, aus einer hohen WBI-Stufe automatisch eine konkrete Rechtsfolge abzuleiten.

Vor Ort schlägt die App

Wer eine Tour plant, sollte den WBI als ersten Hinweis sehen. Danach zählen aktuelle Veröffentlichungen des zuständigen Forstbetriebs oder der Kommune sowie Schilder und Absperrungen am Waldeingang. Eine gespeicherte Wetter-App vom Vorabend ist keine Rechtfertigung, an einer aktuellen Sperre vorbeizugehen.

Für Magazin und Öffentlichkeit bleibt eine interessante Frage: Wie schnell und über welche Kanäle informieren Behörden über solche Einschränkungen? Gerade Touristen lesen selten die Pressemitteilungen eines fremden Landkreises.

Die ZuständigkeitsketteDWD: Gefahrenindex. Länder: rechtlicher Rahmen und zuständige Stellen. Örtliche Behörden/Forststellen: konkrete Maßnahmen und Information. Besucher: aktuelle Regeln vor Ort beachten.

Eine „Waldbrandstufe“ ist deshalb keine Ampel mit automatischer Schranke. Sie ist der Anfang einer Entscheidungskette.